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Hochgeladen am 15.07.2005 von muh3s
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Föderalismus
1. Definition
Der Begriff kommt vom Lateinischen „foedus“ was soviel wie „Bund, Bündnis
,Vertrag“ bedeutet. Er bezeichnet eine geographisch orientierte Organisationsform
von Staaten und Organisationen (z.B. Parteien und Verbände), mit klar geregelten
Kompetenzen zwischen dem Bund und den Gliedern der Organisation. Meist wird
der Begriff Föderalismus auf souveräne Staaten bezogen, die mehreren geografisch
eingegrenzten Teilgebieten ihres Staates eine gewisse politische Autonomie
einräumen. Diese dürfen nicht ohne weiteres wieder entzogen werden und sind
meist in einer Verfassung festgelegt.
Föderalismus ist ein politisches System, das für die Bundesstaaten innerhalb des
Gesamtstaates eine möglichst große Selbstständigkeit vorsieht. Seit dem Bestehen der
Bundesrepublik Deutschland wird aber immer wieder von Politikern und Bürgern
die Frage aufgeworfen, ob wir tatsächlich 16 Bundesländer brauchen und neben der
Bundesregierung und dem Bundestag auch noch 16 Landesregierungen nötig haben?
2. „Deutscher Föderalismus“ noch zeitgemäß?
Wenn man Pro und Contra des Föderalismus gegeneinander abwägt, kann man auf
jeden Fall drauf schließen, dass der Föderalismus gut ist für Deutschland, aber gut
heißt ja nicht zugleich zeitgemäß! Sicherlich gibt es bei einigen Ländern Bereiche, die
einander angeglichen werden könnten wie z.B. Schulabschlüsse. Jede
Landesregierung versucht das Beste für sein Land rauszuholen. Deutschland
befindet sich im Umbruch. Man versucht wirtschaftlich wieder mithalten zu können
und daher kann man schon davon ausgehen, dass der „deutsche Föderalismus“ noch
zeitgemäß ist bzw. , dieses in naher Zukunft wieder wird. Auch im Hinblick auf
Europa, da die Europäische Union ebenfalls föderalistisch geführt wird.
3. Wie wertvoll ist der Föderalismus als Mittel zur politischen Machtkontrolle?
Die horizontale1 und vertikale2 Gewaltenteilung (1.Legislative, Exekutive, Judikative;
2. Gesamtstatt und Gliedstaaten) bieten eine weiträumige Machtverteilung, die mit
einer Machtkontrolle und einem Schutz vor Machtmissbrauch gleich zu setzten ist.
Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern wirkt einer einheitlichen
Machtkonzentration entgegen. Es kann kein Einparteienstaat entstehen, da
unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse auf Bundes-und Landesebene den
Wettbewerb zwischen den Parteien fördern. Die wechselseitige Kontrolle,
gegenseitige Rücksichtnahme und der Kompromisszwang verhindern oder
erschweren Extrempositionen. Mehrfache Wahlen auf Landes-und Bundesebene
wiederum fördern die Demokratie, denn eine langfristig orientierte Führung wird
hiermit erschwert. Die Gliederung des Bundes in Länder garantiert viele
wirtschaftliche und kulturelle Mittelpunkte. Ein großer Spielraum für Eigeninitiative
und großes Mitbestimmungsrecht werden somit eingeräumt. Die Staatstätigkeit ist
für den Bürger kompliziert und manchmal schwer zu überschauen, dennoch ist diese
Kompliziertheit ein unverzichtbarer Teil der Machtkontrolle.