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Hochgeladen am 24.08.2004 von Michael Götz

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Der Zivildienst und seine Aufgaben

Anerkannten Kriegsdienstverweigeren bietet das Deutsche Rote Kreuz viele interessante Möglichkeiten für einen Zivildienst. In über 2.000 Rotkreuz-Einrichtungen kann bundesweit Zivildienst geleistet werden. Das sind über 19.000 Zivildienstplätze in den unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen, die dem zukünftigen "Zivi“ eine reichhaltige Auswahl liefern.

Als Zivildienstleistender können anerkannte Kriegsdienstverweigerer im Deutschen Roten Kreuz eingesetzt werden...

- im Rettungsdienst
- im Mobilen Sozialen Hilfsdienst
- im Krankenhaus
- in Behinderteneinrichtungen
- in Einrichtungen der stationären Altenhilfe (Pflegeheime etc.)
- im Behindertenfahrdienst / Essen auf Rädern
- bei der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung

In einigen Dienststellen besteht die Möglichkeit einer Tätigkeit im

- handwerklichen Bereich
- gärtnerischen Bereich sowie
- Versorgungsbereich (Küche, Botendienste, Wäscherei etc.)

Natürlich ist hier eine entsprechende berufliche Vorbildung vorteilhaft. In einigen Dienststellen können Zivildienstleistende auch im Bereich der Verwaltung tätig werden. Diese Zivildienstplätze sind aber vor allem Zivildienstleistenden mit gesundheitlichen Einschränkungen für andere Tätigkeiten vorbehalten (Tauglichkeitsstufe 7).

Zivildienst im Deutschen Roten Kreuz

Das DRK ist die größte im Rettungsdienst tätige Hilfsorganisation und legt gerade auch in diesem Bereich Wert auf die bewährte Mitarbeit von Zivildienstleistenden. Zivildienstleistende, die im Rettungsdienst mitarbeiten möchten, erhalten vom DRK mindestens eine vierwöchige theoretische sowie eine zweiwöchige klinische und praktische Ausbildung (im Krankenhaus) zum Rettungshelfer. Nach dieser Ausbildung und einer ausführlichen Einweisung in der Rettungswache arbeiten die Zivildienstleistenden gemeinsam mit Notärzten, Rettungsassistenten und Rettungssanitätern in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist der Besitz des Führerscheins der Klasse drei und eine gesundheitliche Eignung. Da der Rettungsdienst für die Bevölkerung "rund um die Uhr" bereitstehen muß, ist der Einsatz in diesem Bereich auch im Schichtdienst, nachts und am Wochenende erforderlich. Während oder nach dem Ende des Zivildienstes kann eine weiterführende Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert werden, wenn diese nicht ohnehin als Voraussetzung für die Tätigkeit im Rettungsdienst vorgeschrieben ist (hier gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen). Auch eine Berufsausbildung zum Rettungsassistenten ist nach dem Zivildienst möglich. Viele ehemalige Rettungsdienst-Zivis bleiben als ehrenamtliche Mitarbeiter dem Rettungsdienst treu. Ältere oder behinderte Menschen, die sich nur schwer oder gar nicht selbst versorgen können, sind auf Hilfe angewiesen. Der Mobile Soziale Hilfsdienst ermöglicht den Betroffenen, ihre individuellen Wünsche zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen. Die Arbeit der Zivildienstleistenden verlangt in diesem Bereich daher ein hohes Maß an Selbständigkeit, Zuverlässigkeit und verantwortungsbewußtem Handeln.

Genau betrachtet umfaßt dieses Aufgabengebiet drei Bereiche:

Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung von Kontakten zur Umwelt
- Besuchsdienste (Gespräche, Vorlesen, Spiele etc.)
- Begleitung zu Ärzten, Behörden, Ausflügen, Feierlichkeiten etc.

Hilfen im Haushalt
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Einkaufen gehen
- Reinigungsarbeiten in der Wohnung
- Gartenarbeiten

Sozialpflegerische Hilfen
- Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Baden und Rasieren)
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe beim An-und Auskleiden
- Hilfe beim Gehen und bei Körperübungen
(Diese Hilfen können nur nach Ausbildung und Anleitung durch eine Fachkraft vom Zivildienstleistenden ausgeführt werden.)

In der Regel ist für eine Tätigkeit in diesem Bereich der Besitz des Führerscheins der Klasse drei erforderlich. Natürlich erhalten Zivildienstleistende zu Beginn ihrer Tätigkeit eine ausführliche Einweisung in der Dienststelle und einen fachspezifischen zweiwöchigen Einführungslehrgang.

Hilfe, Pflege und Betreuung -das sind die Aufgaben eines Zivildienstleistenden in einem Krankenhaus. Die Ausbildung im Pflegehilfsdienst vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, daß Zivildienstleistende in der Grundpflege und der allgemeinen Stationsarbeit nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit verantwortungsvoll mitwirken können. Voraussetzung für eine Tätigkeit in diesem Bereich ist die Bereitschaft, sich mit kranken Menschen zu befassen, sie zu versorgen und ihnen Hilfestellung zu geben.

Die Aufgabenbereiche:
- Mithilfe bei der Patientenaufnahme und -entlassung
- Patientenverlegung in den Operationssaal, Begleitung der Patienten zu Untersuchungen (Röntgen, Endoskopie, EKG)
- Betten, Lagern und allgemeine Körperpflege
- Richten und Verteilen von Mahlzeiten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Temperatur-, Puls-und Blutdruckmessung
- Einfache Pflegetätigkeiten, wie Mobilisation (Patienten bei den ersten Schritten nach einer Operation begleiten)
- Mithilfe bei der Behandlungspflege, Krankenbeobachtung und Information, Pflege bei infektiösen Erkrankungen
- Anwendung von Hygienemaßnahmen (Desinfektion, Reinigung, Schutzmaßnahmen und arbeiten mit Schutzkleidung)
- Kurierdienste bei Untersuchungsmaterialien (Bluttransport / Labor)
- Nebenarbeiten auf der Station (u.a. Reinigung und Aufbereitung der Betten)

Viele Menschen verbringen ihren Lebensabend in Einrichtungen der Altenhilfe, in denen sie nach ihren speziellen Bedürfnissen versorgt werden können. Hier gibt es für Zivildienstleistende verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten. Gerade ältere Menschen brauchen Verständnis, Zuwendung und individuelle Pflege. Geduld, Einfühlungsvermögen und Engagement sind wichtige Voraussetzungen für den Dienst in der Altenhilfe, um auch die belastenden Momente der Arbeit -insbesondere bei schweren Pflegefällen -bewältigen zu können. In diesem Tätigkeitsbereich eingesetzte Zivildienstleistende erhalten zu Beginn ihrer Dienstzeit eine ausführliche Einweisung in der Dienststelle und einen fachspezifischen zweiwöchigen Einführungslehrgang.

Wohnen und Leben

In Wohnheimen betreut und pflegt der "Zivi“ Behinderte. Einen zweiwöchigen Einführungslehrgang zu Beginn sowie eine ausführliche Einweisung in der Dienststelle erhält hier jeder neue Zivildienstleistende. Teilweise in Zusammenarbeit mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann der Zivildienstleistende später in insgesamt sechs Aufgabenbereiche eingesetzt werden.

Bereich "Haushalt“
- Erstellung eines Wochenplans für eine Wohngemeinschaft
- Kontrolle/Unterstützung bei den Haushaltsarbeiten, wie beispielsweise Mahlzeiten mit Bewohnern vorbereiten und einnehmen, Reinigungs-und Aufräumarbeiten mit den Bewohnern durchführen.

Bereich "Gesundheit“
- Begleitung zu Arztterminen
- Erörterung von Ernährungsfragen mit den Bewohnern Bereich "Körperpflege“
- Kontrolle/Anleitung der regelmäßigen Körperpflege, Waschen, Duschen,
- Baden, zu Bett bringen, Hilfestellung beim Essen etc.

Bereich "Administration“
• Unterstützung/Begleitung bei Behördengängen
• Kontostände überprüfen
• Absprachen über die Einteilung des Taschengeldes
• Kleiderkauf / Quittungen an das Sozialamt schicken
• Hilfe beim Ausfüllen von Formularen ( Kleidergeld, Überweisungen etc. )
• Verwaltungstätigkeiten

Bereich "Freizeit“
• Begleitung zu Ferienfreizeiten
• Planung und Organisation von Freizeitaktivitäten

Bereich "Persönliche und soziale Entwicklung“
• Regelmäßige Gesprächsangebote über individuelle Themenbereiche

Werkstätten für Behinderte (WfB)

In den Werkstätten für Behinderte sind die Zivildienstleistenden in Zusammenarbeit und unter Anleitung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bereichen Arbeitstrainingstechnik, Psychomotorik und Sport, Montage-und Verpackungsgruppen, Metallwerkstätten, Landschaftspflege, lektronikschrottrecycling, Holzverarbeitung und Hauswirtschaft aktiv. Die entsprechende Ausbildung zu Beginn ihrer Dienstzeit beläuft sich in der Regel auf zwei Wochen.

Der Aufgabenbereich umfaßt
• die individuelle Begleitung einzelner Beschäftigter außerhalb des Gruppenraumes
• die Unterstützung der Gruppe bei Fertigungsaufgaben in der Produktion
• die Aufsicht bei Pausen und bei Abwesenheit des hauptamtlichen Mitarbeiters
• Mitarbeit bei der Essensausgabe
• leichte pflegerischen Aufgaben oder Begleitung beim Toilettengang
• individuelles Arbeitstraining sowie
• die Mithilfe bei Aktionstagen und anderen Veranstaltungen in den Werkstätten

Bei der Auswahl des Tätigkeitsbereichs werden persönliche Neigungen und bereits vorhandene berufliche Qualifikationen der Zivildienstleistenden weitgehend berücksichtigt. Wichtig ist bei der Arbeit mit Behinderten die Bereitschaft, auf die Bedürfnisse des Einzelnen einzugehen, sein Vertrauen zu gewinnen und sie als vollwertige Menschen zu behandeln. Wie in allen sozialen Bereichen ist die Arbeit mit behinderten Menschen manchmal auch eine sehr große psychische Belastung.

Behindertenfahrdienst

Im Behindertenfahrdienst werden behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene von ihren Wohnungen abgeholt und zu Schulen, Ausbildungsstätten oder Arbeitsstellen gefahren (...und natürlich wieder nach Hause gebracht). Aber auch Fahrten zu Arztbesuchen, Erledigungen bei Ämtern und Fahrten zu Veranstaltungen etc. gehören zum Tagesablauf. Dafür stehen Spezialfahrzeuge mit Hebe-oder Rollbühnen für Rollstuhlfahrer zur Verfügung. Neben dem "Chauffieren“ ist der Zivildienstleistende verantwortlich für die sachgerechte Unterbringung und Sicherung der Behinderten sowie für die Betreuung während der Fahrt. Eigentlich klar, daß für diese Aufgaben der Führerschein Klasse drei und eine zumindest ausreichende Fahrpraxis erforderlich ist. Zudem sollten die Betreuungsaufgaben nicht unterschätzt werden; denn die verlangen auch ein wenig sozialpsychologisches Geschick.

Essen auf Rädern

Im Bereich Essen auf Rädern werden die Mittagsmahlzeiten alten, kranken oder behinderten Menschen ins Haus gebracht. Dabei werden entweder täglich warme Mahlzeiten oder wöchentlich tiefgefrorene Menüs ausgeliefert. Trotz der einfachen Aufgabenbeschreibung ist der Zivildienstleistende hier nicht nur Lieferant der Nahrungsmittel, sondern auch Ansprechpartner bei Wünschen und berät zudem bei der Essensauswahl. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist der Führerschein Klasse drei und eine ausreichende Fahrpraxis.

Eine besonders soziale Aufgabe für den Zivildienstleistenden im Bereich der Pflege ist die individuelle Schwerstbehindertenbetreuung. Die Betreuung behinderter Mitmenschen in ihrem häuslichen Bereich soll vor allem eine Unterstützung bei der Haushaltsführung, eine kommunikative und pflegerische Hilfe sein, um dem Behinderten das Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen und Heimeinweisung zu vermeiden. Im Vergleich zu seinen "Kollegen“ wird der Zivildienstleistende seine Dienstzeit weitgehend zusammen mit der / dem betreuten Behinderten verbringen. Zivildienstleistende, die sich für diese intensive Betreuungsarbeit entscheiden erhalten einen vierwöchigen fachspezifischen Einführungslehrgang.

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